Es handelt sich um ein Taufmützchen, dass aus einem naturfarbenem, ungemusterten Seidenstoff und einem wollenem (?) Innenfutter besteht. Die Kante ist mit einer Zierbordüre versehen. Außerdem verlaufen Bordüren strahlenförmig von der Mitte der Mütze bis zum Rand. Die Zierbordüre hat eine Silberfadenborte, die früher auch als Silberlahne oder Goldborte bezeichnet wurde. Als Verschluss dient lediglich eine Schleife, die am Hals des Säuglings gebunden wurde.
Laut dem alten Inventarverzeichnis von 1927 soll das Objekt um 1800 gefertigt worden sein.
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