Originalakte
Antwort des Reichsversicherungsamtes in Berlin vom 4. Februar 1908 auf die Beschwerde vom 9. Dezember 1906 wegen einer Mitgliedschaft des Freiherren von Heyl in der Berufsgenossenschaft.
Auszug aus der Akte: ..... Die Westdeutsche Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft betrachtet den Freiherrn von Heyl als Unternehmer dieser Betriebe und hat ihn demgemäß als Mitglied der Berufsgenossenschaft in ihr Kataster aufgenommen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.
Beilage:
3 DIN A4 Seiten Transkription in Schreibmaschine angefertigt
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