Zeitungsartikel in der SZ Westmark am Sonntag, den 10. August 1941
Bekanntmachung
Betreff: Abgabe von Speise-Frühkartoffeln auf Kundenliste
Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird im Einvernehmen
mit der Preibildungstelle und dem Kartoffelwirtschaftsverband Westmark angeordnet:
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Die Abgabe von Speisekartoffeln wird in dieser Bekanntmachung äußerst minutiös geregelt, indem sie an den Besitz einer Reichsfleischkarte der 26. Zuteilungsperiode gekoppelt wird.
Außerdem ist genau geregelt, wie die erzeugten Frühkartoffeln vom Erzeuger über Groß- und Kleinverteiler an den Endverbraucher verteilt werden.
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Saarbrücken, den 8. August 1941.
Der Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen
Landesernährungsamt
Vollständigen Text siehe Transkript
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