Inhalt:
Im vorliegenden Edikt vom 18. September 1726 ist festgeschrieben, wie mit den Erben derjenigen zu verfahren sei, welche aus den Armenkassen Almosen erhalten haben.
Es wird näher darauf eingegangen, in welchem Fall das Erbe an die potentiellen Erben ausgegeben wird und wann keinerlei Testament zulässig ist.
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