Inhalt:
In diesem Edikit vom 2. November 1735 wird kundgetan, dass es ohne besondere königliche Erlaubnis, keiner Gerichtsobrigkeit erlaubt ist, die Körper der hingerichteten Delinquenten ihren Verwandten zu überlassen.
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Inhalt:
In diesem Edikit vom 2. November 1735 wird kundgetan, dass es ohne besondere königliche Erlaubnis, keiner Gerichtsobrigkeit erlaubt ist, die Körper der hingerichteten Delinquenten ihren Verwandten zu überlassen.
Frakturdruck auf Papier
4 Seiten, L. 35cm, B. 21cm
Das Prignitz-Museum in Havelberg geht auf den 1904 gegründeten "Verein zur Förderung der Heimatkunde in der Prignitz" zurück, welcher mit der...
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