Inhalt:
In der Verordnung vom 20. April 1714 geht es darum, dass bei Ehebruch jede Person, egal welchen Standes sie ist und welchen Beruf sie ausführt, Kirchenbuße tun muss.
Kontextualisierung:
Die gegenseitige Verpflichtung zur Treue in der Ehe ist in allen christlichen Kirchen unbestritten. In der reformierten Kirche wurde die Kirchenbuße (lat. poenitentia publica) ganz bewusst wieder aufgenommen und weit strenger durchgeführt als in anderen Konfessionen.
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