Auf drei Seiten beschreibt die Kurverwaltung Bodendorf die Vorzüge des St. Josef-Sprudel ind Bodendorf. Im ersten Kapitel wird auf eine Aufklärungsaktion der Neuenahrer Kurdirektion hingewiesen. In dieser würde man sich auf Quellen benachbarter Orte beziehen. Angeführt wird, dass in dieser Druckschrift nicht auf die Bodendorfer Quelle eingegangen würde.
In der folgenden Zwischenüberschrift "Der Bodendorfer St. Josef-Sprudel ist eine staatlich anerhannnte Heilquelle" verweist die Bodendorfer Kurverwalrung auf ein Gutachten von Prof. Kionka, Jena, und eine Wasseranalyse von Prof. Keller, Jena, und beschreibt auf Seite 2 und 3 das Gutachten und die Analyse mit den Vorzügen des Heilwassers.
Aus der Druckschrift ist im unteren Teil ein Teil des Blattes herausgerissen.
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