In diesem Schreiben des Amtsgericht vom 18. Dezember 1924 an Peter Bläsius wird ihm mitgeteilt, dass vier Grundstücke, die vorher auf den Namen Theodor Bläsius eingetragen waren, nun auf ihn überschrieben wurden. Theodor hielt sich zu diesem Zeitpunkt in Nordamerika auf. Die entsprechenden Grundstücke sind zudem aufgelistet.
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