Mit dem Landgestütreglement 1787 wird erstmalig in Preußen eine Kennzeichnung aller zucht-tauglichen Pferde festgelegt. Seit 1990 in der Landeszucht auf dem linken Hinterschenkel, im Gestüt geborene Pferde auf dem rechten Hinterschenkel.
Pfeil und Schlange (Kopf oben) darunter mit Lebensnummer.
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