Schild mit dreidimensional hervorgehobener Aufschrift: D.R.P. (Deutsches Reichspatent), jedoch ohne Angabe der Patentnummer.
Vermutlich aus der Mühle in Dölitz (bei Leipzig).
Das Deutsche Reichspatent (D.R.P.)wurde 1877 eingeführt und gilt als Kennzeichnung für echte Patente. Zusätzlich führte 1891 das Kaiserliche Patentamt in Berlin das "Deutsche Reichsgebrauchsmuster" (D.R.G.M.) ein. Eine D.R.G.M.-Registrierung war aber kein Patent, auch wenn die Anmeldung beim Patentamt eingereicht werden musste. In der Umgangssprache wurde die D.R.G.M.-Registrierung als "kleines Reichspatent" bezeichnet: Diese Bemerkung bezog sich auf die Tatsache, dass viele Hersteller es sich nicht leisten konnten, ein echtes Patent anzumelden, da die Gebühren für die Patentanmeldung sehr hoch waren.
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