Kopplungsgefäß, das aus drei an ihrer breitesten Stelle verbundenen Spitzkännchen besteht. Zwischen zwei Kännchen ist ein Bandhenkel angefügt. Die identischen Kännchen besitzen einen kleinen Standboden, einen doppelkonischen Körper und einen ausbiegenden Rand. Oberhalb des Umbruchs sind kurze Schrägriefengruppen sowie darüber waagerechte Riefen als Verzierung angebracht.
Kopplungsgefäße gehören wie die Kammergefäße zu den Sonderformen im Keramikspektrum der früheisenzeitlichen Billendorfer Kultur, mit denen vor allem Gräber der älteren Phase ausgestattet sind.
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