Musterspeiseplan für schwer arbeitende Kriegsgefangene
Der Ernährungserlass des Unterkunftsdepartements gibt detaillierte Richtlinien hinsichtlich der Quantität, Qualität und Zusammensetzung der Nahrung. Vorgesehen war darin eine „Nahrungsnorm“ von 2.700 Kalorien, die einen physiologischen Gehalt von 85 g Eiweiß, 40 g Fett und 475 g Kohlehydrate enthalten sollte.
Im März 1916, wurde die tägliche Kalorienzahl offiziell reduziert bzw. eine Ausdifferenzierung für nicht arbeitende und arbeitende Kriegsgefangene vorgenommen: Für die nicht arbeitenden Kriegsgefangenen wurde die tägliche Norm auf 2.100 Kalorien herabgesetzt, nur noch schwer arbeitende Gefangene sollten fortan 2.900 Kalorien erhalten.
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