Eine Urkunde aus dem Jahr 1363 belegt die Abtretung des bischöflichen Münzrechts an das Domkapitel und den Rat der Stadt Halberstadt. Die permanente Geldnot Bischof Ludwigs (1357-1366) und sein Wunsch nach einem Aufstieg in der geistlichen Hierarchie hatten ihn dazu veranlasst. Die Folgezeit von 1363 bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ist durch die Herstellung und Verwendung kleiner Hohlpfennige, sogenannter Sarg- und Stephanspfennige, gekennzeichnet. Die Ausmünzungen wurden wohl vom Rat der Stadt und vom Domkapitel gemeinsam veranlasst. Beide verfügten in dieser Zeit über Münzschmieden. Die in zahlreichen Varianten existierenden und einen rohen Stempelschnitt aufweisenden Sargpfennige zeigen das Brustbild des heiligen Stephanus über einem viereckigen Kasten, dessen Darstellungszweck unklar ist. Er wurde als Reliquienbehälter interpretiert und dies führte zur Bezeichnung: Sargpfennig. Die Münze zeigt zudem eine Kugel und einen Palmzweig zu beiden Seiten des Heiligen. (C. Heinevetter)
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