Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien, Mons, 22. Juli 1915.
"Bekanntmachung.
Ich mache die Bürgermeister für die genaueste Durchführung und strengste Kontrolle der zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche erlassenen Vorschriften persönlich verantwortlich; im Besonderen weise ich auf die Desinfektion mit Kalk hin. Erforderlichen Falls ist dieser durch die Gemeinden zu beschaffen und an die Viehbesitzer zum Selbstkostenpreis abzugeben. Gebrannter Kalk kann in jeder erforderlichen Menge von den Kalkwerk V. Forseilles & Co. in Visé zum Preise von 65 centimes für den Zentner bezogen werden.
Mons, den 22. Juli 1915.
Der Militär-Gouverneur.
von Gladiss.
Generalmajor.
An sämtliche Bürgermeister der Provinz Hennegau."
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