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Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_07_003]
Bekanntmachung an die Bevölkerung von Lunéville (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Provenance/Rights: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
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Bekanntmachung an die Bevölkerung von Lunéville, Frankreich, 1914

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Description

Deutsche Vorlage für einen Wandanschlag auf französisch in Lunéville (siehe "Links/Dokumente..." unten).

"Bekanntmachung an die Bevölkerung von Lunéville.
Die deutschen Truppen haben die Stadt Lunéville eingenommen.
Die französischen Armeen sind auf der ganzen Linie geschlagen. Das verbündete Korps der Engländer ist zerstreut.
Die Oesterreicher und die Deutschen dringen siegreich in Russland vor.
Ich wende mich an den guten Willen der Bevölkerung von Lunéville, dass sie mir helfe, die Ordnung in der Stadt wiederherzustellen und sie wieder in ihren gewöhnlichen Zustand zu bringen.
Es ist vorgekommen, dass in Lunéville Verwundetenzüge, Kolonnen und Gepäck von Bewohnern angegriffen wurden, die nicht zur Armee gehören, was gegen die Kriegsgesetze verstösst.
Die deutsche Armee führt mit den Soldaten Krieg und nicht mit den französischen Bürgern. Sie garantiert die völlige Sicherheit der Bewohner und ihres Besitzes, solange sie sich nicht selbst durch feindliche Unternehmungen dieses Vertrauens berauben.
Der Stadtkommandant bringt folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntnis:
I. - Es wird der Belagerungszustand über die von den deutschen Truppen besetzten Gegenden verhängt;
II. - Die Todesstrafe wird über alle Personen verhängt,
1) die die Waffen gegen Angehörige der deutschen Truppen oder ihres Gefolges ergreifen;
2) die Brücken zerstören, Telegraphen- oder Telephonleitungen, Eisenbahnen, Munitionen, Vorräte oder die Quartiere der Truppen beschädigen, die Wege unbenutzbar machen;
3) die diese Zettel abreissen;
4) die mit französischen Truppen in Verbindung treten.
III. - Allen Bewohnern ist verboten:
1) Jede Ansammlung in den Strassen;
2) Nach 7 Uhr abends (französische Zeit) in den Strassen spazieren zu gehen;
3) Nach 7 Uhr abends oder vor 5 Uhr morgends die Stadt ohne einen Erlaubnisschein der deutschen Behörden zu verlassen;
IV. - Wer Soldaten der französischen Armee beherbergt, hat sie anzuzeigen, wer Waffen oder Munition in Verwahrung hat, hat sie derr Wachabteilung, rue d’Alsace 39, abzuliefern.
V. - Die Deutschen Behörden haben die Absicht, für die Verpflegung der Truppen ebenso wie für die der Einwohner zu sorgen.
Das Wohl der Bevölkerung erfordert es auch, dass die Einwohner wieder in ihre Häuser zurückkehren, die Türen und Fensterläden öffnen, ihren Handel und ihre Arbeit wieder aufnehmen, um die regelmässige Verpflegung der Menschen zu sichern.
VI. Die Stadtbehörden, die Polizei und die Gendarmerie haben sich zur Verfügung der deutschen Militärbehörde zu stellen.
VII. - Die Einwohner, die über Soldaten zu klagen haben, sollen sich sofort an den Kommandanten der Wachabteilung wenden.
VIII. - Die Einzelheiten zur Ausführung dieser Vorschrift werden nächstens veröffentlicht werden.
Lunéville, den 28. August 1914
Goeringer
General Oberkommandant der Truppen in Lunéville."

Material/Technique

Papier/Druck

Measurements

HxB: 33 x 21 cm

Links / Documents

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Published Published
1914
Lunéville
[Relation to time] [Relation to time]
1914
1913 1920
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Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

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