Papier im Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck der Handwerkskammer Magdeburg für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 18 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Minna Kästner aus Colbitz stellt Helenn Siegmann, geboren am 15. Juli 1917 in Tangerhütte und gesetzlich vertreten durch Marie Siegmann, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 1. Oktober 1932 mit einer vierwöchigen Probezeit. Die Ausbildung endet vorraussichtlich am 31. Oktober 1932. Der Lehrling hat eine Schere und ein Bandmaß vorzuhalten. Anfallende Gebühren für die Eintragung des Lehrlings bei der Handwerkskammer sowie etwaige Prüfungsgebühren werden von der gesetzlichen Vertreterin, Marie Siegmann, gezahlt. Sollte das Lehrverhältnis aufgrund des Verschuldens seitens des Lehrlings aufgelöst werden, steht der Lehrherrin Minna Kästner eine Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Der Ausbildungsvertrag wurde am 1. Oktober 1932 in Colbitz von allen drei Beteiligten handschriftlich unterzeichnet.
Am oberen Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Handwerkskammer Magdeburg: Der Vertrag wurde unter der Nr. 38 in die Lehrlings-Rolle der Schneider-Zwangs-Innung im Kreis Wolmirstedt durch Friedrich Statmeister eingetragen.
en