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Rheinischer Münzverein

Der "Rheinische Münzverein" war ein im Spätmittelalter von den vier rheinischen Kurfürsten Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht von der Pfalz gegründeter Münzverein. Das Münzregal und damit das uneingeschränkte Münzrecht war 1356 für alle Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches in der Goldenen Bulle festgeschrieben worden. Diese leiteten daraus das Recht zum Prägen von Goldmünzen ab. Zunächst ließ der Rheinische Münzverein nur den Rheinische Goldgulden, später auch den silbernen Weißpfennig prägen. Der Goldgulden wurde bald überall im Heiligen Römischen Reich als Handelsmünze akzeptiert und als Rechnungsmünze in Verträgen und Urkunden bis ins 17. Jh. verwendet. In der Vertragsurkunde des Rheinischen Münzvereins wurde das Gepräge des Guldens genau vorgeschrieben: ’’„Uff eyner Sytten sand Johannes bilde“ – „und uff der ander Sitten eynen Tripass, da en mitten sallen des herren wappen, in dess monczen der gulden geslagen wirdet, und uff den dreien orttene sullen staen der ander dreyen herren wapen.“ ’’ - (Wikipedia 24.09.2017)

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[Relation to person or institution] Rheinischer Münzverein
Created / [Relation to person or institution] Roman Catholic Archdiocese of Cologne ()