![](data/berlin/resources/images/201712/100h_13060651373.jpg)
Im Vier-Mächte-Abkommen 1971 wurde u. a. die Einrichtung des "Büros der sowjetischen Außenhandelsvereinigungen" mit kommerziellem Status vereinbart, welches für die sowjetischen Außenhandelsorganisationen Sojuspushnina, Prodintorg und Nowoexport tätig war.